Die Verfahren des Genome Editing ermöglichen gezielte Eingriffe in das Erbgut, deren Resultate nicht von natürlichen Mutationen zu unterscheiden sind.
Wegen ihrer besonderen Vorteile - vor allem Präzision, Zeit- und Kostenersparnis - werden sie inzwischen in vielen Bereichen von Biotechnologie und Pflanzenzüchtung genutzt.
Allerdings ist derzeit nicht geklärt, ob derart veränderte Pflanzen als gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) eingestuft werden müssen. Das Fehlen rechtlich verbindlicher
Entscheidungsgrundlagen stellt Wissenschaftler in der EU vor erhebliche Probleme und blockiert Forschungs- und Züchtungsprojekte.
Wir präsentieren hier verschiedene aktuelle Standpunkte zur rechtlichen Einordnung von Genome Editing bei Pflanzen aus der Sicht der Wissenschaft. Alle Informationen finden Sie auch gebündelt
in unserem Reader.
Diese Inhalte wurde erstellt in Kooperation mit dem Verband Biologie, Biowissenschaften & Biomedizin e.V. - vbio.
Stand: Mai 2018