Als erste Regierung haben die Niederlande innerhalb der EU das Wort ergriffen: Mit Vertretern anderer EU-Mitgliedstaaten suchte man die Diskussion über mögliche Auslegungen der GVO-Regelungen. Das Ziel: Zumindest Punktmutationen sollen einheitlich wie herkömmliche Zuchtmethoden der Mutagenese und nicht wie GVO reguliert werden.

 

Inzwischen wollen weitere EU-Länder fallweise vorgehen – zumindest solange, bis auf europäischer Ebene Klarheit herrscht. So stufen die schwedischen Behörden editierte Pflanzen dann als „normal“ ein, wenn keine fremde DNA eingeführt wurde. Zumindest bis zu einer definitiven Entscheidung durch die EU hat der schwedische Landwirtschafts-Ausschuss im November 2015 einem Forscherteam von der Universität Umeå mitgeteilt, dass mit Hilfe des neuen CRISPR/Cas9-Verfahrens gezielt eingefügte Genomveränderungen in Pflanzen nicht zu GVO führen, sofern die Pflanzen keine Fremd-DNA enthalten.

 

Eine ähnliche Passage findet sich auch im französischen Umweltgesetz, über das derzeit  der EuGH zu befinden hat.

 

Auch in einigen Ländern außerhalb Europas hat ein intensiver Beratungsprozess über den rechtlichen Status der mit Genome Editing-Verfahren erzeugten Pflanzen begonnen. Die meisten Länder wollen darüber fallweise entscheiden. So werden etwa in Australien, Argentinien und USA alle Pflanzen, die unter Anwendung neuer Züchtungstechnologien entstehen, von Fall-zu-Fall überprüft, ob sie als gentechnisch veränderte Organismen anzusehen sind oder nicht. Das US Department of Agriculture-  USDA hat mittlerweile in den ersten Fällen entschieden, dass solche Pflanzen keine GVOs sind.